Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BFH, 22.09.2011 - VI R 98/10
Bundesfinanzhof
Urt. v. 22.09.2011, Az.: VI R 98/10
Die Meldung beim Jobcenter ist gleichzeitig eine zur "Arbeitssuche"
Meldet sich eine junge Frau beim Jobcenter arbeitslos und beantragt Leistungen nach Hartz IV, hat sie sich damit gleichzeitig "Arbeit suchend" gemeldet. Das genügt, um ihren Eltern den Anspruch auf Kindergeld zu beschaffen, solange deren Kind das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Eine ausdrückliche Meldung zur Arbeitssuche ist dafür nicht erforderlich. Denn wer Arbeitslosengeld bezieht, "sucht" Arbeit, weil sonst dieser Anspruch nicht gegeben wäre.
Quelle: Wolfgang Büser