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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Arbeitskampf - Sozialversicherung
Arbeitskampf - Sozialversicherung
Inhaltsübersicht
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Information
Der Arbeitskampf suspendiert die Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag: Arbeitsleistung und Arbeitsentgelt. Die meisten Arbeitskämpfe dauern nur wenige Tage. Das Arbeitnehmerrisiko, plötzlich ohne Vergütung dazustehen, kann sich unter Umständen nachteilig auf seinen Versicherungsschutz auswirken. Ohne beitragspflichtiges Arbeitsentgelt können keine Versicherungsbeiträge mehr gezahlt werden.
1. Arbeitslosenversicherung
Nach § 160 Abs. 1 SGB III (n. F. = § 146 Abs. 1 SGB III a. F.) darf durch die Leistung von Arbeitslosengeld nicht in Arbeitskämpfe eingegriffen werden (s dazu das Stichwort Arbeitskampf - Arbeitslosengeld). Auf die Arbeitslosenversicherung selbst hat der Arbeitskampf keinen Einfluss. Versicherungspflichtig sind Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 25 Abs. 1 SGB III). Ihre grundsätzliche Versicherungspflicht nach § 24 SGB III wird durch einen Arbeitskampf nicht berührt. Ohne Arbeitsentgelt fallen allerdings keine Beiträge an.
2. Krankenversicherung
Auch wenn während eines Arbeitskampfs kein Arbeitsentgelt gezahlt wird: Die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung bleibt so lange erhalten, wie sich Arbeitnehmer in einem rechtmäßigen Arbeitskampf befinden, § 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.
Bei einem rechtswidrigen Arbeitskampf greift die Regelung in § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV: Danach gilt eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert. Aber: die Fortgeltung ist nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IVauf einen Monat beschränkt. Im Übrigen sagt § 19 Abs. 2 Satz 1 SGB V: "Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird."
3. Pflegeversicherung
Versicherungspflichtig sind die versicherungspflichtigen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 20 Abs. 1 SGB XI). Insoweit gilt bei der Pflegeversicherung das Gleiche wie bei der Krankenversicherung. Auch hier hängt die Fortdauer der Versicherung beim Arbeitskampf davon ab, ob er rechtmäßig oder rechtswidrig ist.
4. Rentenversicherung
Die Rentenversicherung erstreckt ihre Versicherungspflicht auf "Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind" (§ 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI). Wer arbeitskampfbedingt von seiner Arbeitspflicht suspendiert ist, bekommt kein Arbeitsentgelt mehr. Insoweit wird das Versicherungsverhältnis gleich mit suspendiert.
Mangels Arbeitsentgelts sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht mehr beitragspflichtig. Die Zeit des Arbeitskampfs ist keine Beitragszeit. Damit wird gleichzeitig ausgeschlossen, dass die beitragslose Zeit als Versicherungszeit berücksichtigt wird. Ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung scheidet die entgeltlose Zeit auch als Ersatz- oder Anrechnungszeit aus. Besonders ist auf § 122 Abs. 1 SGB VI zu achten: "Ein Kalendermonat, der nur zum Teil mit rentenrechtlichen Zeiten belegt ist, zählt als voller Monat."
5. Unfallversicherung
Arbeitnehmer sind im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nach Maßgabe des § 8 SGB VII gegen Arbeitsunfälle versichert. Arbeitsunfälle sind nach der gesetzlichen Definition in § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII"Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit".
Arbeitnehmer, die aktiv an einem Arbeitskampf teilnehmen oder passiv von Arbeitskampfmaßnahmen des Arbeitgebers betroffen sind, über keine versicherte Tätigkeit aus. Streiken und Aussperren sind keine Beschäftigung. Arbeitnehmer, die als Streikposten der Gewerkschaft eingesetzt sind, üben auch keine versicherte Tätigkeit aus. Anders dagegen die Arbeitnehmer, die zu Not- oder Erhaltungsarbeiten eingeteilt sind.
Siehe auch
Arbeitskampf - AllgemeinesArbeitskampf - ArbeitskampfrisikoArbeitskampf - ArbeitslosengeldArbeitskampf - ArbeitsverhältnisArbeitskampf - AussperrungArbeitskampf - FriedenspflichtArbeitskampf - MitbestimmungArbeitskampf - NotmaßnahmenArbeitskampf - RichtlinienArbeitskampf - StreikArbeitskampf - StreikbruchprämieArbeitskampf - StreikpostenArbeitskampf - UrabstimmungArbeitskampf - WarnstreikArbeitskampf - WellenstreikArbeitskampf - wilder StreikArbeitskampf - Zulässigkeit