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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 175/10
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.09.2012, Az.: 3 AZR 175/10
Der Insolvenzverwalter darf die Direktversicherung kündigen
Die von einem Arbeitgeber für einen Beschäftigten abgeschlossene Direktversicherung darf, gerät der Arbeitgeber in finanzielle Nöte und wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet, vom Insolvenzverwalter gekündigt und das dem Arbeitnehmer eingeräumte Bezugsrecht widerrufen werden. Bedingung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Insolvenz des Arbeitgebers noch keine "Unverfallbarkeit" eingetreten war.
Quelle: Wolfgang Büser