Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 3.4 RdSchr. 12c, Zeiten, für die kein Anspruch auf Krankengeld besteht
Tit. 3.4 RdSchr. 12c
Gemeinsame Verlautbarung zur Dauer des Anspruchs auf Krankengeld nach § 48 SGB V
Tit. 3 – Auf die Leistungsdauer anzurechnende Zeiten
Tit. 3.4 RdSchr. 12c – Zeiten, für die kein Anspruch auf Krankengeld besteht
Auf die Leistungsdauer sind nur solche Zeiten anzurechnen, für die ein Anspruch auf Krankengeld besteht. Wartetage im Sinne des § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V (auch wenn hierfür Entgeltfortzahlung geleistet wurde) sowie die Zeiten ohne Anspruch auf Krankengeld bei selbständigen Künstlern und Publizisten (vgl. § 46 Satz 2 und 3 SGB V) und bei freiwillig mit einem Anspruch auf Options-Krankengeld versicherten Selbstständigen (§ 46 Satz 2 SGB V) bleiben bei der Ermittlung der Leistungsdauer nach § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB V außer Betracht. Ebenso bleibt die Zeit einer Arbeitsunfähigkeit unberücksichtigt, wenn hierfür Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht werden (§§ 11 Abs. 5 SGB V). Gleiches gilt für den Zeitraum, für den der Krankengeldanspruch nach § 51 Abs. 3 SGB V weggefallen ist.