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AUV - Auslandsumzugskostenverordnung
Verordnung über die Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen (Auslandsumzugskostenverordnung - AUV)
Bundesrecht
Verordnung über die Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen
(Auslandsumzugskostenverordnung - AUV)
Vom 26. November 2012 (BGBl. I S. 2349)
Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 27. Juni 2018 (BGBl. I S. 891)
Auf Grund des § 14 Absatz 1 des Bundesumzugskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2682) und des § 82 Absatz 3 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) verordnet das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium der Finanzen:
Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Abschnitt 1 | |
Allgemeines | |
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Antrag und Anzeigepflicht | 3 |
Bemessung der Umzugskostenvergütung, berücksichtigungsfähige Kosten | 4 |
Abschnitt 2 | |
Erstattungsfähige Kosten | |
Unterabschnitt 1 | |
Beförderung und Lagerung des Umzugsguts | |
Umzugsgut | 5 |
Umzugsvolumen | 6 |
Personenkraftfahrzeuge | 7 |
Tiere | 8 |
Zwischenlagern von Umzugsgut | 9 |
Lagern von Umzugsgut | 10 |
Unterabschnitt 2 | |
Reisen | |
Wohnungsbesichtigungsreise, Umzugsabwicklungsreise | 11 |
Umzugsreise | 12 |
Reisegepäck | 13 |
Unterabschnitt 3 | |
Wohnung | |
Vorübergehende Unterkunft | 14 |
Mietentschädigung | 15 |
Wohnungsbeschaffungskosten | 16 |
Technische Geräte | 17 |
Unterabschnitt 4 | |
Pauschalen und zusätzlicher Unterricht | |
Umzugspauschale | 18 |
Ausstattungspauschale | 19 |
Einrichtungspauschale | 20 |
Pauschale für klimagerechte Kleidung | 21 |
Zusätzlicher Unterricht | 22 |
Abschnitt 3 | |
Sonderfälle | |
Umzug am ausländischen Dienstort | 23 |
Umzugsbeihilfe | 24 |
Widerruf der Zusage der Umzugskostenvergütung | 25 |
Umzugskostenvergütung bei einer Auslandsverwendung von bis zu zwei Jahren | 26 |
Rückführung aus Gefährdungsgründen | 27 |
Umzug bei Beendigung des Dienstverhältnisses | 28 |
Abschnitt 4 | |
Schlussvorschriften | |
Übergangsregelungen | 29 |
Inkrafttreten, Außerkrafttreten | 30 |