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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BSG, 04.07.2011 - B 14 AS 51/10 R
Bundessozialgericht
Urt. v. 04.07.2011, Az.: B 14 AS 51/10 R
Wer im eigenen Haus lebt, muss den Strom für die Außenbeleuchtung selbst tragen
Hauseigentümer, die Hartz IV beziehen, können ihren Aufwand an Strom für die Außenbeleuchtung sowie die Gartenpflege nicht vom Jobcenter ersetzt verlangen. Anderes gilt aus Gleichbehandlungsgründen für den Aufwand an Strom für die Heizungspumpe, da Mieter solche Kosten im Rahmen der Beheizung ihrer Wohnung dem Vermieter zu ersetzen haben - und vom Jobcenter erstattet bekommen.
Quelle: Wolfgang Büser