Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Art. 62 AuslBQAG, Inkrafttreten
Art. 62 AuslBQAG
Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
Bundesrecht
Art. 62 AuslBQAG – Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. April 2012 in Kraft.
(2) Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3 und 4, § 13 Absatz 2 Satz 2 und 4 sowie Absatz 3 und 4 tritt am 1. Dezember 2012 in Kraft.
(3) Artikel 15 Nummer 1 Buchstabe a tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.