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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 1/07 R
Bundessozialgericht
Urt. v. 17.10.2007, Az.: B 11a AL 1/07 R
ArbeitslosengeldI: Die Arbeitsagentur muss nicht individuell aufklären
Beendet eine Arbeitsagentur einen Leistungsbezug, weil der Arbeitslose eine (hier auf 6 Monate befristete) Arbeitsstelle vermittelt bekommen hatte, und macht sie ihn zugleich darauf aufmerksam, dass er sich 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses wieder "arbeitsuchend" melden müsse, wolle er keinen Nachteil bei der möglicherweise wieder einsetzenden Zahlung von Arbeitslosengeld I haben, so darf sie ihm wegen verspäteter Meldung (hier 10 Tage vor dem Ende der Beschäftigung) das Arbeitslosengeld (hier um 1.050 €) kürzen. Der Arbeitslose kann nicht argumentieren, die Agentur hätte ihn noch zusätzlich individuell auf die Meldefrist hinweisen müssen.
Quelle: Wolfgang Büser