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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 513/00
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.12.2001, Az.: 3 AZR 513/00
Betriebsrente: Geht's an die Substanz, darf gekürzt werden
Steigt der Anteil der Versorgungsaufwendungen eines Unternehmens (hier: des DGB) im Laufe der Jahre von 4 auf 7 % der gesamten Einnahmen und würde der Anteil in den folgenden 20 Jahren auf 15 % ansteigen, so darf die (hier: Gesamt-)Versorgung für die Zukunft gemindert werden.
Quelle: Wolfgang Büser