Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Tit. B.II.5 RdSchr. 88b, ["Unständig Beschäftigte"] . . . [vgl. RdSchr. 18 c unter Tit. D]
Tit. B.II.5 RdSchr. 88b
Gemeinsames Rundschreiben betr. GRG, Melderecht- und Beitragseinzug-Einordnungsgesetz und Gesetz zur Änderung des AFG; hier: Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen
Tit. B → Tit. B.II – Ende der Mitgliedschaft
Tit. B.II.5 RdSchr. 88b – ["Unständig Beschäftigte"] . . . [vgl. RdSchr. 18 c unter Tit. D]
(hier nicht abgebildet)