Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 26.1 RdSchr. 97c, Allgemeines
Tit. 26.1 RdSchr. 97c
Gemeinsames Rundschreiben betr. 1. NOG und 2. GKV-NOG; hier: Leistungsrechtliche Vorschriften
Tit. 26 – Ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung
Tit. 26.1 RdSchr. 97c – Allgemeines
Die bewährten Vorsorgemaßnahmen bei Schwangeren werden um Beratungen zur Bedeutung der Mundgesundheit für Mutter und Kind ergänzt. Besondere Bedeutung erlangt hierbei die Aufklärung der Schwangeren über die Übertragungswege der kariesauslösenden schädlichen Keime und die Einschätzung oder Bestimmung des Übertragungsrisikos von Karies auf das Kleinkind. Um zu erkennen, wie hoch das Übertragungsrisiko von Karieskeimen durch die Mutter ist, können auch einfache bakteriologische Speicheltests (z. B. Nachweis auf Streptokokkus Mutans) angezeigt sein.