Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 4.3 RdSchr. 97c, Erweiterung der Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
Tit. 4.3 RdSchr. 97c
Gemeinsames Rundschreiben betr. 1. NOG und 2. GKV-NOG; hier: Leistungsrechtliche Vorschriften
Tit. 4 – Zusätzliche Kinderuntersuchung
Tit. 4.3 RdSchr. 97c – Erweiterung der Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
Die bisherigen Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten werden (allerdings nur für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) um Ernährungs- und Mundhygieneberatungen sowie um Maßnahmen zur Schmelzhärtung der Zähne und zur Keimzahlsenkung im Falle [eines] erhöhten Kariesrisikos erweitert. Die Vorschrift will nicht die bisher bewährten gruppenprophylaktischen Maßnahmen im Kindergarten durch prophylaktische Maßnahmen in der Arzt- oder Zahnarztpraxis ersetzen. Dies ist vom [jetzt] Gemeinsamen Bundesausschuss bei der - auch hier - vorgeschriebenen Festlegung von Art und Umfang der Maßnahmen entsprechend zu berücksichtigen. . .