Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. C.4 RdSchr. 04p, Säumniszuschläge/Verjährung/Verrechnung und Erstattung
Tit. C.4 RdSchr. 04p
Gemeinsames Rundschreiben betr. Auswirkungen des Gesetzes zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung (KiBG)
C – Beiträge
Tit. C.4 RdSchr. 04p – Säumniszuschläge/Verjährung/Verrechnung und Erstattung
Für den Beitragszuschlag für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung finden die gesetzlichen Regelungen des § 24 SGB IV (Säumniszuschläge), [des] § 25 SGB IV (Verjährung) und [des] § 26 SGB IV ([richtig] Beanstandung und Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge) [sowie des § 28 SGB IV (Verrechnung und Aufrechnung des Erstattungsanspruchs)] uneingeschränkt Anwendung.