Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Zu § 7 EFZG Tit. 1.2 RdSchr. 98b, Nichterfüllen der Verpflichtung bei Forderungsübergang
Zu § 7 EFZG Tit. 1.2 RdSchr. 98b
Gemeinsames Rundschreiben betr. EFZG
Zu § 7 EFZG → Zu § 7 EFZG Tit. 1 – Voraussetzungen für die Leistungsverweigerung
Zu § 7 EFZG Tit. 1.2 RdSchr. 98b – Nichterfüllen der Verpflichtung bei Forderungsübergang
Der Arbeitgeber ist nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG ferner berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern, solange der Arbeitnehmer ihm die zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlichen Angaben vorenthält.