Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Zu § 9 EFZG Tit. 2.1 RdSchr. 98b, Allgemeines
Zu § 9 EFZG Tit. 2.1 RdSchr. 98b
Gemeinsames Rundschreiben betr. EFZG
Zu § 9 EFZG → Zu § 9 EFZG Tit. 2 – Voraussetzungen des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung während einer stationären Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahme
Zu § 9 EFZG Tit. 2.1 RdSchr. 98b – Allgemeines
Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge [richtig] oder Rehabilitation besteht nur dann, wenn ein Sozialleistungsträger (§§ 18 bis 24 und 28 SGB I) die Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahme bewilligt hat und diese stationär durchgeführt wird. Liegt eine dieser Voraussetzungen nicht vor, so ist der Arbeitgeber auch nach anderen gesetzlichen Vorschriften zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts nicht verpflichtet, es sei denn, der Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig und hat einen Anspruch nach § 3 EFZG.