Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Zu § 9 EFZG Tit. 1 RdSchr. 98b, Grundsatz
Zu § 9 EFZG Tit. 1 RdSchr. 98b
Gemeinsames Rundschreiben betr. EFZG
Zu § 9 EFZG
Zu § 9 EFZG Tit. 1 RdSchr. 98b – Grundsatz
(1) Durch diese Vorschrift wird den Arbeitnehmern ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts auch bei solchen stationären Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahmen zugestanden, während deren Dauer zwar keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, die jedoch medizinisch notwendig sind (vgl. BAG vom 29. 11. 1973 - 5 AZR 205/73 -, USK 73217, EEK I/390, und vom 10. 5. 1978 - 5 AZR 15/77 -, USK 78103, EEK I/602).