Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. A.I.2.9 RdSchr. 97h, Heimarbeiter, die gleichzeitig Zwischenmeister sind
Tit. A.I.2.9 RdSchr. 97h
Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen
Tit. A.I – Versicherter Personenkreis → Tit. A.I.2 – Versicherungsfreiheit
Tit. A.I.2.9 RdSchr. 97h – Heimarbeiter, die gleichzeitig Zwischenmeister sind
Nach § 27 Abs. 3 Nr. 2 SGB III sind . . . diejenigen Heimarbeiter arbeitslosenversicherungsfrei, die zugleich eine Tätigkeit als Zwischenmeister ausüben und den überwiegenden Teil ihres Verdienstes aus der Tätigkeit als Zwischenmeister beziehen. Hinsichtlich des Begriffs des Zwischenmeisters nimmt § 27 Abs. 3 Nr. 2 SGB III auf § 12 Abs. 4 SGB IV Bezug; danach ist Zwischenmeister, wer, ohne Arbeitnehmer zu sein, die ihm übertragene Arbeit an Hausgewerbetreibende oder Heimarbeiter weitergibt.