Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. I.1.4.4 RdSchr. 15e, Zusammentreffen von Arbeitslosengeld II und hauptberuflich selbstständiger Tätigkeit
Tit. I.1.4.4 RdSchr. 15e
Gemeinsames Rundschreiben betr. Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Arbeitslosengeld II
Tit. I.1 – Krankenversicherung → Tit. I.1.4 – Versicherungskonkurrenz/Mehrfachversicherung
Tit. I.1.4.4 RdSchr. 15e – Zusammentreffen von Arbeitslosengeld II und hauptberuflich selbstständiger Tätigkeit
(1) Personen, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind, werden nach § 5 Abs. 5 SGB V auch dann nicht versicherungspflichtig, wenn sie daneben einen Tatbestand erfüllen, der zur Versicherungspflicht führen würde (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 SGB V).
(2) In Fällen, in denen hauptberuflich Selbstständige Arbeitslosengeld II erhalten, besteht allerdings Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V, weil in § 5 Abs. 5 SGB V ein Ausschluss der Versicherungspflicht für diesen Fall nicht vorgesehen ist. Ist der hauptberuflich selbstständig Tätige jedoch zuletzt vor dem Beginn des Leistungsbezugs privat oder gar nicht krankenversichert gewesen, ist die Versicherungspflicht als Bezieher von Arbeitslosengeld II nach § 5 Abs. 5a Satz 1 SGB V (vgl. I 1.2.2 oder I 1.2.3) ausgeschlossen.