Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Tit. 7.1 RdSchr. 89f, ["Allgemeines"]...
Tit. 7.1 RdSchr. 89f
Gemeinsames Rundschreiben betr. Gesetz zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze; hier: Meldeverfahren in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Tit. 7 – Geringverdienergrenze
Tit. 7.1 RdSchr. 89f – ["Allgemeines"]...
. . . Bei Arbeitnehmern, die in mehreren Beschäftigungen stehen, sind für die Beurteilung, ob die Geringverdienergrenze überschritten wird, die Arbeitsentgelte aus allen versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen zusammenzurechnen.