Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Zu § 24 SGB V Tit. 5 RdSchr. 88c, Leistungsinhalt
Zu § 24 SGB V Tit. 5 RdSchr. 88c
Gemeinsames Rundschreiben betr. GRG; hier: Leistungsrechtliche Vorschriften
Zu § 24 SGB V
Zu § 24 SGB V Tit. 5 RdSchr. 88c – Leistungsinhalt
(1) Der Leistungsinhalt entspricht den [jetzt] medizinischen Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter, wie sie insbesondere das Müttergenesungswerk für die Erhaltung der Gesundheit von Frauen aus Familien mit Kindern entwickelt hat. Die Leistung kann auch in Form einer Mutter[/Vater]-Kind-Kur erbracht werden.
(2) Die [jetzt] Vorsorgeleistungen in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes beinhalten ein indikationsbezogenes Angebot an Kurmitteln, gesundheitspädagogischen Maßnahmen sowie Unterkunft und Verpflegung.
(3) und (4) und (5) . . .