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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Zu § 42 SGB V Tit. 1 RdSchr. 88c, [richtig] Rechtsgrundlage
Zu § 42 SGB V Tit. 1 RdSchr. 88c
Gemeinsames Rundschreiben betr. GRG; hier: Leistungsrechtliche Vorschriften
Zu § 42 SGB V
Zu § 42 SGB V Tit. 1 RdSchr. 88c – [richtig] Rechtsgrundlage
Es handelt sich um Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation, die als Regelleistungen zu gewähren sind.
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