Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. I.2.5 RdSchr. 07q, Kumulierung von Unterbrechungstatbeständen
Tit. I.2.5 RdSchr. 07q
Gemeinsames Rundschreiben betr. Änderungen im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1.1.2008
Tit. I.2 – Wirkungen des Bezugs von Krankentagegeld auf das Fortbestehen der Versicherungspflicht → Tit. I.2.5 – Kumulierung von Unterbrechungstatbeständen
Tit. I.2.5 RdSchr. 07q – Kumulierung von Unterbrechungstatbeständen
In den Fällen, in denen sich an das Ende des Krankentagegeldbezugs (Zeit im Sinne von § 7 Abs. 3 Satz 2 SGB IV) eine Zeit ohne den Bezug von Arbeitsentgelt anschließt und das Beschäftigungsverhältnis aber fortbesteht (z. B. unbezahlter Urlaub), kommt die Fiktion der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV zum Tragen; vgl. Tit. 1.8 des [jetzt] RdSchr. 13 a. D. h. an das Ende des Krankentagegeldbezugs schließt sich in diesen Fällen für die Dauer eines Monats eine Zeit nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV an.