Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. VI.5.2 RdSchr. 07q, Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung
Tit. VI.5.2 RdSchr. 07q
Gemeinsames Rundschreiben betr. Änderungen im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1.1.2008
Tit. VI.5 – Beitragssätze → Tit. VI.5.2 – Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung
Tit. VI.5.2 RdSchr. 07q – Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung
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