Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. V.4.1 RdSchr. 07q, Allgemeines
Tit. V.4.1 RdSchr. 07q
Gemeinsames Rundschreiben betr. Änderungen im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1.1.2008
Tit. V.4 – Auflösung der See-Krankenkasse sowie der See-Pflegekasse und Eingliederung in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See → Tit. V.4.1 – Allgemeines
Tit. V.4.1 RdSchr. 07q – Allgemeines
Nach den Vorgaben des Gesetzes zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze [jetzt] wurde die See-Krankenkasse als eigenständiger Träger der gesetzlichen Krankenversicherung aufgelöst und in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See eingegliedert. Diese Eingliederung [jetzt] vollzog sich mit Wirkung zum 1. 1. 2008. Mit der Eingliederung der See-Krankenkasse in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See entfallen auch die besonderen Zuständigkeitsregelungen für die Durchführung der in der Seeschifffahrt Beschäftigten (bisher § 176 SGB V). Auch die Knappschaft führt die Sonderzuständigkeit für die Beschäftigten in der Seeschifffahrt nicht fort (Ausnahme: Seeleute im Sinne von § 2 Abs. 3 SGB IV).