Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. III.5.1 RdSchr. 03k, Nachträgliche Zahlung von geschuldetem Arbeitsentgelt
Tit. III.5.1 RdSchr. 03k
Gemeinsames Rundschreiben betr. sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen; hier: Auswirkungen auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht
Tit. III – Beitragsrecht → Tit. III.5 – Beitragsrechtliche Behandlung von Entgeltzahlungen nach Abwicklung eines Störfalls
Tit. III.5.1 RdSchr. 03k – Nachträgliche Zahlung von geschuldetem Arbeitsentgelt
(1) Wird nachträglich geschuldetes Arbeitsentgelt für Zeiten gezahlt, die bereits im besonderen Beitragsverfahren bei Störfällen berücksichtigt wurden, sind Beiträge aus dem nachträglich gezahlten Arbeitsentgelt unter Berücksichtigung des bisher erzielten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts zu berechnen und zu zahlen. Bei der Feststellung des bisher beitragspflichtigen Arbeitsentgelts sind die im Rahmen des besonderen Beitragsverfahrens festgestellten Arbeitsentgelte nicht zu berücksichtigen. Die Beitragsberechnung und -zahlung für die Nachzahlung des Arbeitsentgelts sind so vorzunehmen, als wäre kein besonderes Beitragsverfahren abgewickelt worden.
(2) Ergibt die Korrektur der SV-Luft, dass der Betrag der SV-Luft geringer als das Wertguthaben ist, sind die vom Wertguthaben im Störfall berechneten und gezahlten Beiträge zu berichtigen.
Beispiel (Zeitwertguthaben, 2016 aktualisiert):
Beginn der Bildung des Wertguthabens | März 2015 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
monatliche Gesamtstunden mit Arbeitsentgeltanspruch | 175 Std. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
monatlich werden als Wertguthaben verwendet | 25 Std. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Stundensatz des Arbeitsentgelts | 25 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
monatliches beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (150 Std. x 25 EUR) | 3 750 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Störfall (Tod des Arbeitnehmers) | 31. 12. 2015 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wertguthaben am 31. 12. 2015 (10 Mon. x 25 Std.) | 250 Std. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Geldwert des Wertguthabens am 31. 12. 2015 (250 Std. x 25 EUR) | 6 250 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachzahlung von Überstundenvergütung aus Dezember 2015 im März 2016 | 300 EUR |
Lösung:
1. Störfall-Beitragsberechnung am 31. 12. 2015
Feststellung der SV-Luft:
BBG Krankenversicherung/Pflegeversicherung | 41 250 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 3/2015 bis 12/2015 | 37 500 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SV-Luft | 3 750 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BBG Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung | 62 000 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 3/2015 bis 12/2015 | 37 500 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SV-Luft | 24 500 EUR |
Der ausgezahlte Betrag des Wertguthabens (6 250 EUR) ist in der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung höher als die SV-Luft (3 750 EUR). Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind deshalb lediglich aus einem Arbeitsentgelt in Höhe von 3 750 EUR zu berechnen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung übersteigt das ausgezahlte Wertguthaben (6 250 EUR) die SV-Luft (24 500 EUR) nicht. Das ausgezahlte Wertguthaben ist deshalb in voller Höhe der Beitragsberechnung zugrunde zu legen.
2. Berichtigung der Störfall-Beitragsberechnung wegen der Nachzahlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts für Dezember 2015
BBG Krankenversicherung/Pflegeversicherung | 41 250 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
abzüglich | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 3/2015 bis 12/2015 | 37 500 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
beitragspflichtige Nachzahlung für Dezember 2015 | 300 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SV-Luft | 3 450 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BBG Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung | 62 000 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
abzüglich | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 3/2015 bis 12/2015 | 37 500 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
beitragspflichtige Nachzahlung für Dezember 2015 | 300 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SV-Luft | 24 200 EUR |
Wegen der Nachzahlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts verringert sich die SV-Luft für die Störfall-Beitragsberechnung.
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung hatte diese Änderung keine Auswirkung auf die Beitragsberechnung, weil das ausgezahlte Wertguthaben (6 250 EUR) auch die berichtigte SV-Luft (24 200 EUR) nicht übersteigt. Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sind weiterhin aus einem Arbeitsentgelt in Höhe von 5 500 EUR zu berechnen.
In der Kranken- und Pflegeversicherung übersteigt das ausgezahlte Wertguthaben (6 250 EUR) sowohl die ursprüngliche SV-Luft (3 750 EUR) als auch die berichtigte SV-Luft (3 450 EUR). Die Störfall-Beitragsberechnung ist in der Kranken- und Pflegeversicherung zu berichtigen. Beiträge sind von einem Arbeitsentgelt in Höhe von 3 450 EUR zu berechnen.