Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Tit. III.4.13 RdSchr. 03k, Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
Tit. III.4.13 RdSchr. 03k
Gemeinsames Rundschreiben betr. sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen; hier: Auswirkungen auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht
Tit. III – Beitragsrecht → Tit. III.4 – Nicht vereinbarungsgemäße Verwendung des Wertguthabens (Störfälle)
Tit. III.4.13 RdSchr. 03k – Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
Wird für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers das Wertguthaben durch einen Dritten gesichert, hat dieser nach § 23 b Abs. 2 Satz 7 SGB IV a. F. insoweit die Arbeitgeberpflichten zu erfüllen. Zu diesen Arbeitgeberpflichten zählen insbesondere die Berechnung und Zahlung der Beiträge sowie die Abgabe der erforderlichen Meldung. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber das Wertguthaben ohne Verpflichtung für den Fall der Insolvenz gesichert hat.