Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. II.3.1.3.6 RdSchr. 03k, Auswirkungen auf die SV-Luft bei Führung von Alt-Wertguthaben, die im Störfall als Einmalzahlung zu behandeln sind
Tit. II.3.1.3.6 RdSchr. 03k
Gemeinsames Rundschreiben betr. sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen; hier: Auswirkungen auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht
Tit. II.3.1 – Darstellung des Wertguthabens und weiterer Parameter in der Arbeitsphase → Tit. II.3.1.3 – Besonderheiten bei der Bildung der SV-Luft
Tit. II.3.1.3.6 RdSchr. 03k – Auswirkungen auf die SV-Luft bei Führung von Alt-Wertguthaben, die im Störfall als Einmalzahlung zu behandeln sind
Wenn die Freistellungsphase allein aus einem Alt-Wertguthaben (Wertguthaben bis zum 31. 12. 2000; vgl. Ziffer 3.1.5) finanziert wird, gilt diese Zeit als Arbeitsphase. Auf die SV-Luftbildung ergeben sich dann keine Auswirkungen; die SV-Luft ist weiterhin zu bilden. Dies gilt selbst dann, wenn ein ganzer Monat Freistellung aus einem AltWertguthaben bestritten wird.