Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 3.2 RdSchr. 16d, Ausstellung eines Sozialversicherungsausweises auf Antrag der Einzugsstellen
Tit. 3.2 RdSchr. 16d
Gemeinsames Rundschreiben "Meldeverfahren zur Sozialversicherung"
Tit. 3 – Verfahren bei der Rentenversicherung
Tit. 3.2 RdSchr. 16d – Ausstellung eines Sozialversicherungsausweises auf Antrag der Einzugsstellen
Die Rentenversicherung stellt bei Vergabe einer Versicherungsnummer und bei einer Namensänderung für Beschäftigte von Amts wegen einen Sozialversicherungsausweis aus. Auf Anforderung der Einzugsstelle (vergleiche Ziffer 2.6) wird ebenfalls die Ausstellung des Sozialversicherungsausweises durch die Rentenversicherung veranlasst.