Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 7.4 RdSchr. 11a, Nachweis des geleisteten Sozialausgleichs
Tit. 7.4 RdSchr. 11a
Gemeinsames Rundschreiben betr. beitrags- und melderechtliche Auswirkungen des Sozialausgleichs nach § 242b SGB V
Tit. 7 – Bezieher von Arbeitslosengeld
Tit. 7.4 RdSchr. 11a – Nachweis des geleisteten Sozialausgleichs
Die Ausführungen unter Ziffer 5.3 gelten entsprechend.