Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Tit. 1.1.7 RdSchr. 10e, Prüfung des Insolvenzschutzes von Wertguthaben
Tit. 1.1.7 RdSchr. 10e
Gemeinsame Verlautbarung betr. Prüfungen der Rentenversicherungsträger bei den Arbeitgebern
Tit. 1 – Prüfung bei den Arbeitgebern → Tit. 1.1 – Prüfung durch die Rentenversicherungsträger
Tit. 1.1.7 RdSchr. 10e – Prüfung des Insolvenzschutzes von Wertguthaben
(1) Durch die Rentenversicherungsträger erfolgt eine Überprüfung des Insolvenzschutzes von Wertguthaben im Rahmen von Wertguthabenvereinbarungen nach § 7 b SGB IV.
(2) Insbesondere wird festgestellt, ob
eine Insolvenzschutzregelung nicht getroffen worden ist,
die gewählten Sicherungsmittel nicht geeignet sind,
die Sicherungsmittel in ihrem Umfang das Wertguthaben um mehr als 30 % unterschreiten oder
die Sicherungsmittel den Gesamtsozialversicherungsbeitrag nicht umfassen.