Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 2.8 RdSchr. 10c, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Tit. 2.8 RdSchr. 10c
Gemeinsames Rundschreiben betr. AltersTZG; Versicherungs-, beitrags-, melde- und leistungsrechtliche Auswirkungen
Tit. 2 – Versicherungsrecht
Tit. 2.8 RdSchr. 10c – Renten- und Arbeitslosenversicherung
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Beurteilung von altersteilzeitarbeitenden Arbeitnehmern keinerlei Besonderheiten. Für die Dauer der vereinbarten Altersteilzeitarbeit besteht grds. Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht nach § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI bzw. § 25 Abs. 1 SGB III.