Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 1 RdSchr. 10c, Gesetzliche Vorschriften
Tit. 1 RdSchr. 10c
Gemeinsames Rundschreiben betr. AltersTZG; Versicherungs-, beitrags-, melde- und leistungsrechtliche Auswirkungen
Tit. 1 RdSchr. 10c – Gesetzliche Vorschriften 1
Vgl. § 1 Abs. 3, §§ 2, 3, 5, 6, § 8 Abs. 2 und 3, § 8a, § 10 Abs. 1, 2, 4 und 5, § 15g AltersTZG, § 7 Abs. 1a und 1b SGB IV, § 49 Abs. 1 Nr. 6 SGB V, § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2, § 41, § 163 Abs. 5, § 166 Abs. 1 Nr. 5, § 168 Abs. 1 Nr. 7, § 170 Abs. 1 Nr. 5, § 279g SGB VI.