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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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RdSchr. 10c vom 02.11.2010 - Gemeinsames Rundschreiben betr. AltersTZG; Versicherungs-, beitrags-, melde- und leistungsrechtliche Auswirkungen
Gemeinsames Rundschreiben betr. AltersTZG; Versicherungs-, beitrags-, melde- und leistungsrechtliche Auswirkungen
Gemeinsames Rundschreiben betr. AltersTZG;
Versicherungs-, beitrags-, melde- und leistungsrechtliche Auswirkungen
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der BA
Vom 2. November 2010
Red. Hinweis:
Die hier genannten Regelungen zum Arbeitslosengeld II sind ab 1. 1. 2023 Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II und gelten entsprechend weiter.
Dieses Rundschreiben gilt für Altersteilzeitarbeit, die ab 1. 7. 2004 begonnen hat. Für Altersteilzeitarbeit, die vor dem 1. 7. 2004 begonnen hat, vgl. RdSchr. 01 i.