Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Tit. 9.1 RdSchr. 09f, Anspruch auf Krankengeld
Tit. 9.1 RdSchr. 09f
Gemeinsames Rundschreiben zur Berechnung, Höhe und Zahlung des Krankengeldes und des Krankengeldes bei Erkrankung des Kindes von Leistungsbeziehern nach dem SGB III
Tit. 9 – Gründungszuschuss für Existenzgründer ([jetzt]§§ 93, 94 SGB III)
Tit. 9.1 RdSchr. 09f – Anspruch auf Krankengeld
Ist der Bezieher eines Existenzgründerzuschusses bei der Krankenkasse als Selbständiger freiwillig versichert und hat er von seinem Wahlrecht zur finanziellen Absicherung im Krankheitsfall nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V Gebrauch gemacht, bleibt die Zahlung des Existenzgründerzuschusses für die Krankengeldberechnung unberücksichtigt. Obwohl er im Rahmen der Beitragsbemessung der freiwilligen Versicherung der Beitragspflicht als Einnahme unterliegt, die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zur Verfügung steht (§ 240 SGB V), stellt der beitragspflichtige Teil des Gründungszuschusses kein Arbeitseinkommen dar und kann daher bei der Berechnung des Krankengeldes nach § 47 Abs. 4 Satz 2 SGB V nicht berücksichtigt werden. Zur Berechnung des Krankengeldes von Selbständigen gilt das [jetzt] RdSchr. 19 j.