Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 5.4 RdSchr. 09a, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Tit. 5.4 RdSchr. 09a
Gemeinsames Rundschreiben betr. sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen; Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht
Tit. 5 – Versicherungsrecht
Tit. 5.4 RdSchr. 09a – Renten- und Arbeitslosenversicherung
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Beurteilung von Arbeitnehmern, die in einer Beschäftigung nach § 7 Abs. 1a SGB IV stehen, keine Besonderheiten. Für die Dauer der Arbeits- und der Freistellungsphase besteht grds. Rentenversicherungspflicht nach § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI bzw. Arbeitslosenversicherungspflicht nach § 25 Abs. 1 SGB III.