Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Vorauszahlung - Arbeitslohn
Vorauszahlung - Arbeitslohn
A. Erläuterung
(1) Wenn sich Vorauszahlungen ausschließlich auf Lohnzahlungszeiträume beziehen, die im Kalenderjahr der Zahlung enden, sind Vorauszahlungen laufender Arbeitslohn.
(2) Wenn sich der Gesamtbetrag oder ein Teilbetrag einer Vorauszahlung auf Lohnzahlungszeiträume bezieht, die in einem anderen Jahr als dem der Zahlung enden, gehören Vorauszahlungen als einmalige Arbeitslohnzahlungen, die neben dem laufenden Arbeitslohn gezahlt werden, zu den sonstigen Bezügen.
B. Rechtsgrundlage
→R 39b.2 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 LStR
C. Weiterführende Hinweise
→Vorauszahlung betr. Lohnsteuerabzug