Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Unfallruhegehalt - Einkommensteuerfreie Einnahmen
Unfallruhegehalt - Einkommensteuerfreie Einnahmen
A. Steuerrechtliche Beurteilung
Nach § 3 Nr. 6 EStG sind den einkommensteuerfreien Einnahmen bestimmte Bezüge zuzurechnen, soweit es sich nicht um solche handelt, die auf Grund der Dienstzeit gewährt werden. Bei den Unfallfürsorgeleistungen an Beamte nach § 36 oder 37 BeamtVG (Unfallruhegehalt bzw. erhöhtes Unfallruhegehalt) handelt es sich jedoch um Bezüge, die auf Grund der Dienstzeit gewährt werden, so dass die Voraussetzungen nach § 3 Nr. 6 EStG nicht erfüllt sind.
B. Rechtsgrundlage
→H 3.6 LStH
→R 3.6 LStR