Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Sammelbeförderung - Einkommensteuerfreie Einnahmen
Sammelbeförderung - Einkommensteuerfreie Einnahmen
A. Erläuterung
(1) Die unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem vom Arbeitgeber gestellten Beförderungsmittel ist den einkommensteuerfreien Einnahmen zuzurechnen, soweit die Sammelbeförderung für den betrieblichen Einsatz des Arbeitnehmers notwendig ist.
(2) Die Notwendigkeit einer Sammelbeförderung ist z.B. in den Fällen anzunehmen, in denen
- 1.
die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Zeitaufwand durchgeführt werden könnte,
- 2.
der Arbeitsablauf eine gleichzeitige Arbeitsaufnahme der beförderten Arbeitnehmer erfordert.