Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Instrumentengeld - Arbeitslohn
Instrumentengeld - Arbeitslohn
A. Erläuterung
(1) Instrumentengelder sind (anders als Werkzeuggelder) Arbeitslohn.
(2) Als Werkzeuge sind allgemein nur Handwerkzeuge anzusehen, die zur leichteren Handhabung, zur Herstellung oder zur Bearbeitung eines Gegenstands verwendet werden; Musikinstrumente und deren Einzelteile gehören nicht dazu.