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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Heiratsbeihilfe - Arbeitslohn
Heiratsbeihilfe - Arbeitslohn
A. Erläuterung
Zuwendungen, die Arbeitnehmer anlässlich ihrer Eheschließung von ihrem Arbeitgeber erhalten, sind Arbeitslohn und den sonstigen Bezügen zuzurechnen.
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