Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Geldbezüge (Soldaten) - Einkommensteuerfreie Einnahmen
Geldbezüge (Soldaten) - Einkommensteuerfreie Einnahmen
A. Steuerrechtliche Beurteilung
(1) Die Geldbezüge, die Soldaten auf Grund des § 2 Abs. 1 WSG erhalten, sind einkommensteuerfreie Einnahmen.
(2) Zu den steuerpflichtigen Bezügen gehören z.B. die besondere Zuwendung und das Entlassungsgeld.