Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Hinweis 15.7 (7) EStH 2010
Hinweis 15.7 (7) EStH 2010
Einkommensteuer-Hinweise 2010
Bundesrecht
Hinweis 15.7 (7) EStH 2010
Allgemeines
Eine Zusammenrechnung von Ehegattenanteilen kommt grundsätzlich nicht in Betracht, es sei denn, dass zusätzlich zur ehelichen Lebensgemeinschaft ausnahmsweise Beweisanzeichen vorliegen, die für gleichgerichtete wirtschaftliche Interessen der Ehegatten sprechen (>BVerfG vom 12.3.1985 - BStBl II S. 475, BMF vom 18.11.1986 - BStBl I S. 537).
Wiesbadener Modell
Ist an dem Besitzunternehmen der eine Ehegatte und an dem Betriebsunternehmen der andere Ehegatte beteiligt, liegt eine Betriebsaufspaltung nicht vor (>BFH vom 30.7.1985 - BStBl 1986 II S. 359 und vom 9.9.1986 - BStBl 1987 II S. 28).
>H 4.8 (Scheidungsklausel)