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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Hinweis 39a.3 LStH 2011
Hinweis 39a.3 LStH 2011
Hinweise zu den Lohnsteuer-Richtlinien 2011
Bundesrecht
Hinweis 39a.3 LStH 2011
Pauschbeträge für behinderte Kinder
Wegen der Übertragung der Pauschbeträge für behinderte Kinder auf deren Eltern >R 33b EStR, H 33b EStH .
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