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EntgBeschRL 2009 - Entgeltbescheinigungsrichtlinie 2009
Richtlinie zur Erstellung einer Entgeltbescheinigung nach § 108 Absatz 3 Satz 1 der Gewerbeordnung (Entgeltbescheinigungsrichtlinie 2009)
Bundesrecht
Richtlinie zur Erstellung einer Entgeltbescheinigung nach § 108 Absatz 3 Satz 1 der Gewerbeordnung
(Entgeltbescheinigungsrichtlinie 2009)
Vom 28. Dezember 2009 (BAnz. S. 4575)
Auf Grund des § 108 Absatz 3 Satz 1 der Gewerbeordnung, der durch Artikel 14 des Gesetzes vom 19. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3024) eingefügt worden ist, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. März 2009 (BGBl. I S. 634), erlässt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Richtlinie zur Erstellung einer Entgeltbescheinigung: