Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Art. 7 ZuwG, Änderung des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
Art. 7 ZuwG
Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
Bundesrecht
Art. 7 ZuwG – Änderung des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
Das Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 243-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 3. Dezember 2001 (BGBl I S. 3306), wird wie folgt geändert:
- 1.
In § 1 Abs. 2 werden die Wörter "im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts" durch die Wörter "am 1. Januar 1991" ersetzt.
- 2.
In § 12 Satz 2 werden die Wörter "keiner Aufenthaltsgenehmigung" durch die Wörter "keines Aufenthaltstitels" ersetzt.
- 3.
In § 21 Abs. 2 werden die Sätze 2 und 3 aufgehoben.
- 4.
§ 23 wird wie folgt geändert:
- a)
In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe "§ 47 Abs. 3 und des § 48 Abs. 1 des Ausländergesetzes" durch die Angabe "§ 56 des Aufenthaltsgesetzes" ersetzt.
- b)
In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe "§ 51 Abs. 4 des Ausländergesetzes" durch die Angabe "§ 60 Abs. 10 des Aufenthaltsgesetzes" ersetzt.
- 5.
§ 27 wird aufgehoben.