Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 204/99
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.03.2000, Az.: 9 AZR 204/99
Altersteilzeit: Änderungen bei der Rente müssen Arbeitnehmer tragen
Ist im Rahmen einer Altersteilzeitregelung vereinbart worden, dass die ausgeschiedenen Mitarbeiter Zuschüsse ihres Arbeitgebers längstens bis zum 63. Geburtstag erhalten, so können sie keine nachträgliche Verlängerung des Förderungszeitraumes verlangen, wenn in der Zwischenzeit Gesetze geändert wurden und die Renten ab „63“ nur noch mit einem Abschlag bis zu 7,2 % gezahlt werden.
Quelle: Wolfgang Büser
Fundstellen:
ARST 2000, 167-168 (Pressemitteilung)
BB 2000, 725 (Pressemitteilung)
DB 2000, 680 (amtl. Leitsatz)
FA 2000, 198
NWB 2000, 1159
ZAP EN-Nr. 0/2000
ZMV 2000, 135-136 (Pressemitteilung)
ZTR 2001, 278