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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 457/00
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.11.2001, Az.: 5 AZR 457/00
Entgeltfortzahlung: Wer viel arbeitet, verdient auch krank viel
Hat ein Arbeitnehmer (hier ein Vorarbeiter) vor seinem krankheitsbedingten Ausfall im Schnitt wöchentlich fast 55 Std. gearbeitet, so darf der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht nach der tariflichen Wochenarbeitszeit (von hier 40 Std.) berechnen, wenn der Mitarbeiter in einer „gewissen Stetigkeit und Dauer“ (= in der Regel 12 Monate) vor dem Ausfall über der vereinbarten oder tariflichen Arbeitszeit gearbeitet hat. Hat das Arbeitsverhältnis noch keine 12 Monate gedauert, so ist dieser gesamte Zeitraum maßgebend.
Quelle: Wolfgang Büser
Fundstellen:
AiB 2002, 778-779 (Volltext mit red. LS u. Anm.)
ArbRB 2001, 100 (Pressemitteilung)
ARST 2002, 70 (Pressemitteilung)
AuA 2002, 39
b&b 2002, 50
FA 2002, 59-60
NWB 2001, 4183-4184
RdW 2002, 216-217
ZIP 2001, A96 (Kurzinformation)