Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
§ 5 ESZG, Abzug für Pflegeleistungen
§ 5 ESZG
Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung (ESZG)
Bundesrecht
§ 5 ESZG – Abzug für Pflegeleistungen (1)
Außer Kraft am 15. Juli 2016 durch Artikel 36 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (BGBl. I S. 1594)
§ 4a des Bundessonderzahlungsgesetzes in der am 11. Februar 2009 geltenden Fassung ist entsprechend anzuwenden.