Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 25 BBG, Benachteiligungsverbote
§ 25 BBG
Bundesbeamtengesetz (BBG)
Bundesrecht
Abschnitt 3 – Laufbahnen
§ 25 BBG – Benachteiligungsverbote
1Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit dürfen sich bei der Einstellung und dem beruflichen Fortkommen nicht nachteilig auswirken. 2Dies gilt auch für Teilzeit, Telearbeit und familienbedingte Beurlaubung, wenn nicht zwingende sachliche Gründe vorliegen.