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BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 509/06 - Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung i.R.e. Betriebsstilllegung unter Berücksichtigung von Vertrauensschutz; Anzeigepflicht eines Arbeitgebers sowie Kündigungsschutz und Arbeitnehmerbeteiligung bei Massenentlassungen
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.07.2008, Az.: 2 AZR 509/06
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung i.R.e. Betriebsstilllegung unter Berücksichtigung von Vertrauensschutz; Anzeigepflicht eines Arbeitgebers sowie Kündigungsschutz und Arbeitnehmerbeteiligung bei Massenentlassungen
Hinweis:
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 23.03.2006, 2 AZR 343/05.
BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 509/06
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